Die neuen Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung
älterer Arbeitnehmer
Die Deutsche Rentenversicherung informierte in ihrer Sonderbroschüre vom Jan. 2023 darüber, dass es seit dem 1. Januar 2023 auch bei den vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt. Es sei also möglich, zwei Einkünfte (Rente und Arbeitsentgelt) mit selbstbestimmten Arbeitszeiten nebeneinander zu beziehen.
Daraus ergeben sich ganz neue und vielfältige Gestaltungsmöglich-keiten zur Weiterbeschäftigung oder einem gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Wir führen dazu regelmäßige Beratungsgespräche durch. Bitte rufen Sie uns an (03628.6605070) oder schicken uns eine eMail (michael.duekr@trias-tk.de).
Ältere Beschäftigte können bis zum Eintritt in den Ruhestand zwei Einkommen beziehen.
Ältere Beschäftigte können bis zum Eintritt in den Ruhestand zwei Einkommen beziehen
Wer derzeit noch in einem Beschäftigungsverhältnis ist und
bald 64 Jahre alt wird, kann schon jetzt eine Frührente beantragen. Daraus ergeben sich drei Entscheidungsmöglichkeiten.
Durch den deutlich längeren Renten-bezug (max. 48 Mon.) werden die Rentenabschläge von mtl. 0,3 % in der Summe bis zu einem gewissen Lebensalter (z.B. 84 Jahre) vollständig ausgeglichen.
Je früher Sie Ihre Rente beantragen und je länger Sie danach weiter-arbeiten, desto höher sind Ihre Gesamtbezüge (Rente + Lohn).